Ausgehend von Ihrer individuellen Geschäfts- und Risikostrategie analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Risikosituation Ihres Unternehmens. Darauf abgestimmt entwickeln wir unternehmens-spezifische Prüf- und Überwachungsmaß-nahmen, die dem jeweiligen Geschäftsmodell, der Firmengröße und Risikosituation entsprechen. Die Tätigkeit umfasst, sofern gewünscht, auch individuelle Schulungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter.
Ferner erstellen wir sämtliche notwendigen Reports - angefangen von der Dokumentation einzelner Prüfmaßnahmen bis hin zu den erforderlichen Jahresberichten, jeweils vollständig den regulatorischen Vorgaben entsprechend.
Selbstverständlich gehören die regelmäßigen Aktualisierungen ebenso zu unseren Aufgaben wie die Anpassung an neue regulatorische Vorgaben. Dies geschieht natürlich in Absprache mit Ihnen unter Berücksichtigung Ihres individuellen Geschäftsmodells.
Beispiele für Compliance-Bausteine
RegCon übernimmt für Sie die Aufgaben der Geldwäschebekämpfung genau in dem Umfang, den Sie benötigen und wünschen. Dies reicht von der Übernahme einzelner Tätigkeiten bis hin zu einem kompletten Outsourcing der Geldwäsche-bekämpfungs-Funktion.
Unser Dienstleistungsangebot wird auf Ihr Geschäftsmodell abgestimmt, ist modular aufgebaut und einzeln abrufbar. Auch hier können Bausteine einzeln gebucht oder frei konfiguriert werden. Bereits Vorhandenes wird integriert.
Basis unserer Dienstleistung ist eine Risikoanalyse, die auf Ihrem individuellen Geschäftsmodell beruht. Darauf abgestellt werden die notwendigen internen Sicherungsmaßnahmen, die zum Beispiel Schulungen für Ihre Mitarbeiter umfassen können. Alle weiteren erforderlichen Tätigkeiten sind ebenfalls frei konfigurierbar.
Wichtige Beispiele:
Die Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen dient in erster Linie dem Eigenschutz des Unternehmens. Zum Risikomanagement gehört es hier, geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, damit das Unternehmen weder von außen noch von innen Straftaten zum Opfer fällt. Wesentlich ist hier der Schutz vor Betrugs-, Diebstahl- oder Untreuedelikten, die das Vermögen des Unternehmens gefährden können.
Entsprechende organisatorische Maßnahmen umfassen unter anderem folgende Punkte:
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